Eingreifen, bevor etwas passiert
Unter Inobhutnahme verstehen wir die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Sie betrifft Minderjährige, bei denen eine akute Gefahr für ihr Wohl besteht und eine Intervention dringend erforderlich ist. Die Jugendlichen können sich auch aktiv an das Jugendamt wenden und um Inobhutnahme bitten.
Wir verstehen diese Maßnahme als Krisenintervention. Sie hat für die weiteren Hilfen eine Schaltstellen- und Wegweiserfunktion als Clearingstelle (Einrichtung zur Koordination und Schlichtung).